Geschrieben von Lasse Dreyer
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Die Stadt Göttingen fordert das Land Niedersachsen auf, das Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG) zu überarbeiten. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), das die Göttinger Quartierssatzung für das Gebiet Weender Straße/Kornmarkt für rechtswidrig erklärt hat. Die Satzung war die erste ihrer Art in Niedersachsen und sollte es ermöglichen, dass AnliegerInnen – also Gewerbetreibende und ImmobilieneigentümerInnen – verpflichtend für Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Quartier beitragen. Dazu zählten unter anderem Begrünung, Sitzmöglichkeiten oder kulturelle Angebote. Das OVG entschied jedoch, dass das Gebiet nicht die nach dem NQG erforderliche Homogenität aufweist, da dort Wohnen und Gewerbe eng miteinander verzahnt sind und verschiedene Bebauungspläne gelten. Oberbürgermeisterin Petra Broistedt bedauerte die Entscheidung und forderte das Land auf, das Gesetz zu überarbeiten. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass das Gesetz in Göttingen innerhalb des Walls gar nicht umsetzbar ist, also genau dort, wo es eigentlich wirken soll.“, so die Oberbürgermeisterin. Wie es nun weitergeht, soll im Bauausschuss am 24. April besprochen werden.