Leinenpflicht für Hunde ab 1. April: Schutz für Wildtiere in Niedersachsen
Ab dem 1. April gilt die gesetzliche Leinepflicht für Hunde in der freien Landschaft. Diese ist in Niedersachsen bis zum 15. Juli verordnet, um Wildtiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu schützen. Zur freien Wildfläche gehören alle Wald- und Freiflächen, auch wenn sie innerhalb bebauter Ortsteile liegen, ebenso wie zugehörige Wege und Gewässer. Ausgenommen sind etwa Parkanlagen im innerörtlichen Bereich, sofern die jeweiligen Gemeinden keine eigene Verordnung diesbezüglich erlassen haben. Auch wenn in innerstädtischen Parks und Grünanlagen keine allgemeine Leinepflicht besteht, sollte darauf verzichtet werden. Hunde frei laufen zu lassen. Auch diese Orte werden von freilebenden Tieren für die Aufzucht des Nachwuchses genutzt. Eine Missachtung der Leinepflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Detaillierte Informationen zur Leinepflicht hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt.