Bad Lauterberger Campingplatzbetreiber gewinnt Klage vor Göttinger Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einer Klage des Campingplatzbetreibers am Wiesenbeker Teich in Bad Lauterberg stattgegeben. Der Campingplatzbetreiber hatte das Kassenhaus aufstocken und umbauen wollen, um der steigenden Nachfrage nach Familienunterkünften nachzukommen. Der Landkreis Göttingen hatte einen entsprechenden Bauantrag zunächst abgelehnt, unter anderem weil das Bauvorhaben aus Denkmalschutzaspekten als nicht genehmigungsfähig erachtet wurde. Dem bereits geltenden Bebauungsplan der Stadt Bad Lauterberg zufolge seien die Baupläne jedoch zulässig gewesen. Daher entschied nun auch das Verwaltungsgericht zugunsten des Klägers. Der Landkreis Göttingen und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege können nun innerhalb eines Monats Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.