Geschrieben von Julia Kleine
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Der Landkreis Northeim will Schwülme und Auschnippe als Landschaftsschutzgebiete ausweisen. Damit soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) umgesetzt werden, nach der ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entstehen soll. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Bei der Schwülme liegt die Besonderheit in der durch das Fließgewässer geprägten Landschaft sowie den besonders geschützten Tierarten. Im Rahmen des Verfahrens zur Verordnung des Landschaftsschutzgebietes können die Bürger bis zum 27. März schriftliche Einwände gegen oder Anregungen für die Verordnung des Gebietes beim Landkreis Northeim vorbringen. Anschließend wird die Verordnung im Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag beraten.

Soll als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden: die Schwülme. (Bild: Landkreis Northeim)