Die einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft - Lage im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende
Sendung: | Mittendrin Redaktion |
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AutorIn: | Benita Heukamp |
Datum: | |
Dauer: | 05:01 Minuten bisher gehört: 284 |
Während über eine allgemeine Impfpflicht doch debattiert wird, wurde die sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht" schon im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Ein Eilantrag gegen diese Impfpflicht wurde im Februar durch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen – nun tritt sie in Kraft. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 gilt für Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ab sofort muss ein entsprechender Nachweis über die Impfungen vorliegen, um weiterhin beschäftigt zu werden oder eine neue Stelle im medizinischen Bereich anzutreten. Durch die Impfpflicht sollen besonders Patienten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf geschützt werden. Inwiefern das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende von dem Beschluss betroffen ist, erfahren Sie von Benita Heukamp. Dafür hat sie mit dem medizinischen Geschäftsführer Michael Karaus über die Einführung der Impfpflicht gesprochen.
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