Sendung: Mittendrin Redaktion
AutorIn: Tina Fibiger
Datum:
Dauer: 03:54 Minuten bisher gehört: 283
Nicht erst mit dem Abriss einer historischen Villa am Friedländer Weg reifte der Plan für eine sogenannte Gestaltungserhaltungssatzung bei der Stadt Göttingen. Sie betrifft das gesamte Ostviertel, in dem bereits eine Reihe von Gebäuden unter Denkmalschutz stehen und die Planckstraße als besonderes städtebauliches Ensemble. Anschaulich gemacht wurde die Bedeutung der geplanten Gestaltungserhaltungssatzung bei einem Sonntagsspaziergang durch das Ostviertel. Karin Schrader als Leiterin der unteren Denkmalschutzbehörde und Elisabeth Hanitsch vom Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung stellten neben historischen Schätzen auch zeitgenössische Bausünden vor.

Manuskript

Text

Am Albaniplatz gab es vor Beginn der Tour entlang dieser Galerie stattlicher Villen und Gebäude zunächst eine Einführung in das neue Regelwerk, das die Stadt Göttingen für das Ostviertel plant. Elisabeth Hanitsch vom Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung nennt zum Beispiel den Genehmigungsvorbehalt, der dabei eine entscheidende Bedeutung hat. Er bildet die Rechtsgrundlage für bauliche Veränderungen an historischen Gebäuden, Nutzungsänderungen oder auch einen möglichen Abriss.

 

O-Ton 1, Elisabeth Hanitsch, 15 Sekunden

Dass viele Veränderungen erst mal genehmigungspflichtig werden. Das bedeutet aber nicht grundsätzlich, dass sie dann nicht mehr möglich sind, sondern dass man sie beantragen muss: Dass man ins Gespräch kommt und dann im besten Fall für alle Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht.“

 

Text

Es geht bei der geplanten Gestaltungssatzung nicht nur um Gebäude, die in der Gründerzeitepoche zum Ende des 19. Jahrhunderts entstanden oder mit Jugendstilelementen versehen wurden und deshalb besonders schützenswert sind. Sie gilt auch neuere Wohn- und Geschäftshäuser, die das Ortsbild oder einen Straßenzug in besonderer Weise prägen. Anschauliche Beispiele von zeitgenössischer Architektur, die mit den historischen Nachbarn harmonisieren, erläutert Karin Schrader, die Leiterin der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt, bei einem Zwischenstopp im Hainholzweg.

 

O-Ton 2, Karin Schrader, 31 Sekunden

Dass man mit Neubauten das sehr schön noch gestalten kann, sodass es sich auch einfügt und zu dem Straßenbild passt. Ich baue eben nicht in die Planckstraße einen Neubau mit Flachdach, weiß gestrichen das Gebäude. Das würde die ganze Planckstraße beeinträchtigen. Dass man sagt, ich baue eine Villa 1:1 nach, das will man ja auch nicht mehr. Das ist eben die Frage, wie man das hinbekommt. Und da ist die Absicht dieser Erhaltungssatzung, dass man ins Gespräch kommt und dann halt mit Beratung und vielleicht auch mit Architekten dann dahingehend das bearbeitet.“

 

Text

Mit der Denkmalschützerin durch die Dahlmannstraße, den Düsteren Eichenweg oder die Baurat-Gerber-Straße zu flanieren bedeutet auch, dass sich der Blick für architektonische Details schärft. Das mag ein schmucker Dachgiebel sein, das Gartengrün, das auf vielen Grundstücken viel Platz bekommen hat, historisches Glas und wie es das Licht reflektiert. Dabei merkt Schrader auch an, wenn der farbliche Anstrich der Fassade die Ensemblewirkung mit den Nachbargebäuden stört oder die neuen Dachziegel nicht zum Baustil des Hauses passen. Die positiven Beispiele, wie etwa Zäune, die den historischen Vorbildern angepasst wurden oder Anbauten, die sich stilvoll mit der ursprünglichen Bausubstanz arrangiert haben, betont sie ebenfalls.

 

O-Ton 3, Karin Schrader, 15 Sekunden

Wir haben ja etliche Baudenkmale in Göttingen, wo Anbauten erfolgt sind, und auch in Abstimmung mit der Denkmalpflege. Das ist also auch nicht so ein Status quo. Das ist ganz klar. Auch ein Baudenkmal entwickelt sich weiter. Aber die Hauptmerkmale, warum es ein Baudenkmal ist, das muss natürlich erhalten bleiben.“

 

Text

Viele Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, obwohl sie es wert wären, wurden in den Plänen für die Gestaltungserhaltungssatzung erfasst. Das Landesamt für Denkmalpflege vergibt die entsprechenden Siegel, wie Schrader erläutert und nicht die Stadt Göttingen. Der Satzung kommt auch deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil eine erneute Bestandsaufnahme für in Frage kommende Häuser mehrere Jahre dauern würde. Nach abschließenden Untersuchungen zur Bauzeitkartierung und zur Bewertung der Gebäude soll bis zum Jahresende ein Ratsbeschluss über die Satzung erfolgen.